Die Richtlinien für Kurzbeschreibungen

Guten Tag, liebe User. Heute gibt es ein Tutorial für die Kurzbeschreibungen, gesponsert von invisible ink.

 

Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, eine Kurzbeschreibung zu verfassen. Ein leeres Kurzbeschreibungsfeld ist völlig legitim.

Wer sich entscheidet, das Kurzbeschreibungsfeld zu nutzen, muss sich aber auch an die Richtlinien für Kurzbeschreibungen halten.

Die Richtlinien für Kurzbeschreibungen sind nicht nur ein nett gemeinter Hinweis, sondern ein fester Bestandteil des Regelwerks. Geschichten, die eine regelwidrige Kurzbeschreibung aufweisen, werden über kurz oder lang gesperrt, bis der Autor seine Kurzbeschreibung entsprechend überarbeitet hat.

Interessant ist vielleicht auch, dass die Richtlinien für Kurzbeschreibungen nicht nur für das Kurzbeschreibungsfeld, sondern auch für den TITEL gelten. Wer meint, dass er eine Sperrung umgehen kann, indem er eine Regelwidrigkeit von der Kurzbeschreibung in den Titel verlagert, hat sich definitiv getäuscht.

Um ein wenig klarer zu machen, wie die Richtlinien für Kurzbeschreibungen zu verstehen sind, haben wir uns entschlossen, die einzelnen Regelpunkte ein wenig genauer zu erklären:

 

  • Die Kurzbeschreibung sollte sich darauf beschränken, einen kurzen, zutreffenden Überblick über den Inhalt der Geschichte zu geben, der den Leser informiert und bei ihm Interesse weckt.

Eine aussagekräftige Kurzbeschreibung ermöglicht es potenziellen Lesern, auf Anhieb zu erkennen, ob eine Geschichte den eigenen Leseinteressen entspricht oder nicht. Daher sollte das Kurzbeschreibungsfeld auch zweckgemäß genutzt werden; und nicht etwa, um über Dinge zu berichten, die mit der Geschichte nicht das Geringste zu tun haben. Kurzum sollte in der Kurzbeschreibung etwas stehen, das mit dem Inhalt der Geschichte in direktem Zusammenhang steht.

Bei Kurzbeschreibungen wie »Lest selbst«, »Meine erste Geschichte« oder »Viel Spaß« zeigen wir uns i.d.R. kulant, da wir dies als Sonderfall von »leere Kurzbeschreibung« werten. Geschichten, die eine solche Kurzbeschreibung aufweisen, müssen also nicht gemeldet werden. Selbiges gilt auch für Kurzbeschreibungen, die nur aus einer Pairing- oder Warning-Angabe bestehen.

 

  • Für den Text einer Kurzbeschreibung gilt das P12-Rating.

Kurzbeschreibungen dürfen das P12-Rating nicht überschreiten – auch dann nicht, wenn der eigentliche Geschichtentext ein höheres Rating erfordert.

Schilderungen sexueller Praktiken sowie Schilderungen von Gewalt haben in der Kurzbeschreibungen nichts zu suchen. Warnings wie »Achtung: BDSM / Gewalt / Lemon usw.« sind in der Kurzbeschreibung natürlich gestattet, da bloße Warnungen vor sex- oder gewalthaltigen Textpassagen keinen Verstoß gegen das P12 darstellen. Die detaillierte/graphische Schilderung einer Sex- und/oder Gewaltszene wäre in der Kurzbeschreibung hingegen verboten.

Auf Schimpfworte sollte in der Kurzbeschreibung nach Möglichkeit verzichtet werden. Bei milden Schimpfworten drücken wir i.d.R. ein Auge zu. Sofern der Schimpfwortgebrauch das P12-Rating überschreitet, wird die betreffende Geschichte aber gesperrt, bis der Autor seine Kurzbeschreibung entsprechend überarbeitet hat.

 

  • Verboten sind Informationen über das Datum des letzten Updates, Links, Disclaimer und Anmerkungen, die den Leser darüber aufklären, dass der Autor Probleme damit hat, Summaries zu schreiben. Dies gilt auch für alle Arten von Reviewaufforderungen.

○ Eine Datumsangabe, die darüber Auskunft gibt, wann Leser mit dem nächsten Update rechnen können, gehört nicht in die Kurzbeschreibung. Wer auf Update-Daten nicht verzichten möchte, kann sie in Kopf- oder Fußzeile des zuletzt geposteten Textkapitels unterbringen.

Links – selbst wenn sie zu einem Forenprojekt oder dem Profil des Schreibpartners führen – haben in der Kurzbeschreibung nichts zu suchen. Links werden im Kurzbeschreibungsfeld ohnehin nicht unterstützt. Das heißt, sie werden nicht als Direktlink angezeigt und können auch nicht per Mausklick geöffnet werden.

Disclaimer (also Hinweise auf den Rechteinhaber eines Buches oder einer Serie) sind an sich eine nette Sache, in die Kurzbeschreibung gehören sie jedoch nicht. Wer auf Disclaimer nicht verzichten möchte, kann sie im Kopfteil des ersten Textkapitels unterbringen.

○ »Ich bin nicht gut darin, Kurzbeschreibungen zu schreiben, also lest einfach rein xD«, »Ich weiß nicht, was ich hier schreiben soll« und ähnliche Hinweise, die den Leser darüber aufklären, dass der Autor Probleme damit hat, Summaries /Zusammenfassungen zu schreiben, gehören nicht in die Kurzbeschreibung. Wer nicht weiß, was er über seine Geschichte sagen könnte, sollte das Kurzbeschreibungsfeld am besten leer lassen.

Reviewaufforderungen sind in der Kurzbeschreibung verboten. Immer. In jeder Form. Dabei ist es für uns vollkommen irrelevant, ob die Reviewaufforderung mit Synonymen wie »Kommentar/Kommi«, »Verbesserungsvorschlag«, »Kritik« oder Ähnlichem umschrieben wird. Da all diese Phrasen darauf abzielen, den Leser zum Reviewen zu animieren, wird die betreffende Geschichte bis zur Entfernung der Reviewaufforderung gesperrt. Wer seine Leser um Reviews und/oder Kritik bitten möchte, darf das gerne in Kopf- oder Fußzeile eines regelkonformen Textkapitels tun; die Kurzbeschreibung ist dafür jedoch nicht vorgesehen.

 

  • Wird die Fanfiktion in einer der Sammelkategorien (z.B. „Sonstige Bücher“) gepostet, sollte das entsprechende Fandom in der Kurzbeschreibung angegeben werden.

Fanfictions zu Fandoms, für die es (noch) keine eigene Kategorie gibt, sind in einer der entsprechenden Sammelkategorien zu posten. FFs zu Büchern, für die es keine separate Kategorie gibt, gehören beispielsweise in die Sammelkategorie Fanfiktion / Bücher / Sonstige Bücher.

Wer seine FF in einer Sonstige-, Allgemein- oder Crossover-Kategorie postet, tut gut daran, das Fandom in der Kurzbeschreibung zu vermerken. Alternativ kann das Fandom auch im Titel angegeben werden.
Man bedenke, dass gekennzeichnete FFs naturgemäß eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, von interessierten Lesern gefunden und auch gelesen zu werden. Von einer Fandom-Angabe profitieren also nicht nur die Leser, sondern auch die Autoren. 😉

Abschließend möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass Geschichten, die sich nicht auf eine Vorlage beziehen, sondern völlig frei erdacht sind, keine Fanfiction, sondern Freie Arbeiten sind. Dementsprechend gehören komplett frei erdachte Werke – auch wenn man sie für sich selbst als »Buch«, »Comic« o.Ä. bezeichnet – in den Freie Arbeiten-Bereich (meist Prosa), und nicht in eine FF-Sammelkategorie!

 

17 Kommentare zu „Die Richtlinien für Kurzbeschreibungen“

  1. Es ist erfreulich zu lesen, dass den unzähligen Hinweisen zur angeblichen oder tatsächlichen Unfähigkeit durch den Autor, Zusammenfassungen beziehungsweise Kurzbeschreibungen zu erstellen, endlich Einhalt geboten wird.
    Besonders in aktuell sehr aktiven Fandoms findet sich dieser Text bereits in vielen Kurzbeschreibungen; und darauf folgt dann doch ein Ansatz einer solchen. Es bleibt seltsam …

    Weiters wäre es schön, wenn sich mehr Leser den Ratschlag zu Herzen nehmen würden, in recht weitläufigen Fandoms (wie beispielsweise ‚YouTuber‘) zumindest eine Angabe zum Pairing oder zu den allerwichtigsten Personen der Geschichte zu machen.
    Es würde dem Leser, welcher auf gerade erschienene Fanfiktions achtet, deutlich helfen. 🙂

  2. Ich finde es auch sehr gut, dass das Thema ‚Kurzbeschreibungen‘ jetzt endlich noch einmal neu angesprochen wurde.
    Die genannten Punkte stören mich sehr häufig und das ist auch oft der Grund, warum ich wegklicke.
    Ich hätte dann aber noch eine Frage: Darf ich Geschichten melden, wenn sie gegen die Richtlinien/ eine Richtlinie verstößt?

    1. Geschichten sollten grundsätzlich gemeldet werden, sofern sie gegen unsere Richtlinien verstoßen. Nicht nur, wenn es um die Kurzbeschreibung geht.

  3. Also, ich finde es sehr gut, dass es jetzt gewisse Regeln gibt. Diese sind auch sehr übersichtlich, und gut zu verstehen, ich habe nur eine Frage:
    In den Regeln steht, dass man so etwas, wie das (voraussichtlich) nächste update-Datum nicht angeben darf, darf man aber bei z.B. MMFF’s dann schreiben: // Anmeldung offen//, oder // Anmeldeschluss ist der …//, oder ist das auch verboten?
    Liebe Grüße, Jacky

    1. Den Status einer MMFF in der Kurzbeschreibung anzugeben ist erlaubt (und auch empfehlenswert), weil es den potentiellen Lesern die Einordung der Geschichte erleichtert (ähnlich wie die Angabe des Fandoms in den Sammelkategorien).
      Ausagen wie „demächst neues Kapitel“ oder „Kapitel 8 on“ geben dem Leser hingegen nicht wirklich relevante Informationen.

  4. Danke für das gut zu verstehende Tutorial.

    Es gibt in den Freien Arbeiten Prosa-Serien aus in sich abgeschlossenen Kurzgeschichten, also unter 1 gemeinsamen Titel veröffentlichte OneShots, oder Poesiebände mit gesammelten Gedichten, die der Autor nie auf “fertiggestellt” setzen will, die aber sehr unregelmäßig und oft lange nicht upgedatet werden und daher vom System automatisch auf „abgebrochen“ gesetzt werden.
    Darf ich IM ANSCHLUSS AN EINE AUSSAGEKRÄFTIGE KB dann noch dort anfügen: “Langzeitprojekt, nicht abgebrochen” ??

    Damit Leser es nicht für eine „Leiche“ halten und man nicht Favos (vor allem die anonymen, die man nicht verständigen kann) verliert, weil Leser glauben, hier kommt nichts mehr. Da es in sich abgeschlossene Geschichten/Gedichte sind, wird der Leser hierbei ja auch nicht vom Autor enttäuscht, indem er ungebührlich lange auf ein Update warten muss.

    1. Leser die eine Geschichte favorisiert haben, wollen den Text entweder noch lesen (wobei der Updatestatus bei Sammlungen erst mal egal ist) oder haben ihn schon gelesen (d.h. einen Hinweis darauf, dass nur mit unregelmäßigen Updates zu rechnen ist, wurde auch gelesen, wenn im ersten Kapitel darauf hingewiesen wird). Oder mache ich da gerade einen Denkfehler?

      1. Liebe Miu !
        Danke für die Antwort, ich hab eigentlich nur einen Zusatz in der KB gemeint: „Nicht abgebrochen“, obwohl die Geschichte vom System auf abgebrochen gestellt wird automatisch. Es geht nicht um unregelmäßige Updates, sondern um Gedichtbände oder Oneshot-Sammlungen, die man „niemals“ auf Fertiggestellt setzen möchte. Weil immer irgendwann noch mal was kommen wird. Ich rede hierbei nicht von vernachlässigten Romanen mit fortlaufendem Inhalt.

        Das würde dem Leser, der darüber stolpert, gleich zeigen, dass er hier eben keine „Leiche“ gefunden hat sondern eine Geschichte, die jedes Kapitel ihr Ende hat und trotzdem nicht vergessen ist. Das ließe sich auch mit mehr (eben diesen Worten) in die KB schreiben, „nicht abgebrochen“ wäre einfach die einprägsamere Kurzversion.

        Wenn die KB insgesamt aussagekräftig ist, hoffe ich, dass das kein Grund für eine Sperre wäre, bzw. war das eben die Frage.
        Es ins 1. Kapitel oder ins letzte zu schreiben, ist nur eine bedingte Option, denn es setzt voraus, dass ein neuer Leser reinliest und sich nicht vom durch FF „abgebrochen“ verscheuchen lässt.
        Konnte ich mich erklären ?
        Danke für deine Bemühung.

        1. Hallo Net Sparrow,
          Ich glaube du hast bei deiner Überlegung nicht berücksichtigt, dass bei OS-Sammlungen, Gedichten, Kolumnen, Tagebüchern ect. für Leser keinen Sinn ergibt, sich durch ein „abgebrochen“ abschrecken zu lassen, gerade, weil die einzelnen Kapitel nicht aufeinander aufbauen und man das, was da ist, genießen kann, egal ob noch was kommt oder nicht.
          Wenn ich eine Sammlung mit 10 unabhängigen Gedichten habe, ist es doch egal, ob er Autor keine Lust mehr hat, vergessen hat seine Geschichte auf „fertiggestellt“ zu setzten oder gerade am Elften arbeitet. Das wird für mich als Leser erst interessant, wenn ich die zehn Gedichte gelesen habe und gerne mehr lesen würde. Dann habe ich aber eventuelle Autorenanmerkungen in der Sammlung schon gesehen.

  5. Wenn es in einer Kurzbeschreibung verboten ist, nach Reviews zu „betteln“ – womit ich vollkommen übereinstimme – ist dann auch die oft anzutreffende Floskel „R&R, please“ (Read&Review, please) verboten?

    1. Jupp, ist nicht erlaubt. Es ist eine Bitte („please“) nach Reviews („R“).

      Wobei die Chance natürlich bei so einem Kürzel größer ist, bei einer OP-Prüfung übersehen zu werden, als wenn 100 Worte lang nach Reviews geschrieen wird. Aber wenn es bemerkt wird, gilt dafür das gleiche wie bei anderen Reviewwünschen.

  6. Ich bin dankbar, dass darauf hingewiesen wurde, dass Fandoms in Sammelkategorien angegeben werden sollten. Das Gleiche gilt ja auch für Crossovers. Da hat man teilweise ja nicht den blassesten Schimmer, um was es eigentlich geht… Einer der Gründe, warum ich es mehr oder weniger aufgegeben habe, dort zu lesen.

  7. Ich muss gestehen, ich wäre bei vielen FFs vielleicht auch noch ganz dankbar für ’ne Triggerwarnung in der Beschreibung. Sensibler Umgang mit sexueller Gewalt wird ja eh gefordert, aber halt auch so andere Sachen; ich komm zum Beispiel auf Depressionen, Suizid etc. überhaupt nicht klar oder auf diverse Essstörungen.

  8. Vielen lieben Dank für dieses tolle Turtorial. ~
    Ich freue mich immer darüber, es noch einmal genauer erklärt lesen zu können, da ich mir dann umso sicherer sein kann.

    Nun habe ich allerdings noch eine Frage bezüglich der Reviewaufforderungen. Nehmen wir an, es handelt sich um eine Sammlung zu verschiedensten Pairings in einem Fandom, bei der Wünsche gerne gesehen sind.
    Die erste Frage lautet einmal, ob dies alleine schon als Reviewaufforderung gilt (was ich eher nicht denke, da dann ja nur nach „Wünschen“ gefragt wird & diese theoretisch auch per Mail möglich wären.)
    Gehen wir nun von der Formulierung »Wünsche bitte in die Reviews schreiben« aus – wäre diese nun verboten oder nicht?

    1. Leserinputs dieser Art dürfen nicht als Review eingefordert werden – unabhängig davon, ob diese Aufforderung in der Kurzbeschreibung oder im ersten Kapitel platziert wird. 😉

      Hier gilt die MMFF-Regelung. Organisatorische Dinge wie zB Steckbriefankündigungen, Anmeldungen oder Charakterreservierungen sollten per Mail abgewickelt werden. Die Reviewfunktion ist dafür nicht vorgesehen.

Kommentarfunktion geschlossen.