Regelerläuterung: Zoophilie und Nekrophilie

Nachdem unser Regelwerk heute überarbeitet wurde, werden wir in den kommenden Tagen einige der Regeln hier in unserem Blog etwas näher erläutern. Den Anfang macht die Regel zu den Themen Zoophilie und Nekrophilie.

 

Aus unserem Regelwerk:

Zoophilie, Nekrophilie

Geschichten, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder von Menschen mit Leichen beschreiben, sind grundsätzlich verboten.

 

Was bedeutet das?

Es ist gestattet sowohl Zoophilie als auch Nekrophilie in Geschichten zu thematisieren. Verboten sind hier lediglich die Beschreibungen sexueller Handlungen. Ihr könnt also eine Geschichte schreiben, in der ein Charakter unter einer dieser Neigungen leidet. Dabei ist es egal, ob er seine Neigung auslebt oder nicht, solange ihr nicht beschreibt, wie er sexuelle Handlungen an Tieren oder Leichen vornimmt.

 

Was genau gilt als „sexuelle Handlung“?

Damit sind alle Handlungen gemeint, die den handelnden Charakter sexuell erregen. Wir sprechen also nicht erst dann von sexueller Handlung, wenn es zu einer Penetration kommt, sondern auch dann, wenn es zu Handlungen kommt, die im Normalfall nicht eindeutig sexueller Natur sind, deren Ausführung jedoch die Person, die diese Handlungen vornimmt, sexuell erregen. Das kann im Falle von Zoophilie beispielsweise bereits das Streicheln eines Tieres sein.

 

 

Stichwort „Fantasiewesen“: Wann ist ein Tier ein Tier?

Eine Ausnahme stellen sogenannte Fantasie- oder Fabelwesen dar, sofern diese vernunftbegabt sind und ein menschliches oder menschenähnliches Bewusstsein besitzen. Wichtig ist hier, dass aus dem Geschriebenen klar hervorgeht, dass das „Tier“ in der Lage ist, den sexuellen Handlungen zuzustimmen oder zu widersprechen.

Dazu gehören selbstverständlich sogenannte Mischwesen, die zu einem Teil menschlich sind (Zentauren, Meermenschen, Catgirls usw.), aber auch Wesen, die den Körper eines Tieres, gleichzeitig jedoch ein menschliches Bewusstsein besitzen. Dazu reicht es jedoch nicht aus, das Wesen wie einen Menschen denken zu lassen, es muss auch in der Lage sein, sich wie ein Mensch zu artikulieren. Im Klartext heißt das: Das Wesen muss sprechen können.

 

Stichwort „Untote“: Wann ist eine Leiche eine Leiche?

Vampire

Sind selbstverständlich von der Regel nicht betroffen. Vampire besitzen ein menschliches Bewusstsein und sind in der Lage, sexuellen Handlungen zuzustimmen oder zu widersprechen und diese Zustimmung oder den Widerspruch klar zu kommunizieren.

 

Zombies

Hier wird es etwas schwieriger. Im Allgemeinen sind Zombies triebgesteuert und besitzen kein menschliches Bewusstsein. Um hier also die Regeln nicht zu verletzen, müsste dem Zombie das menschliche Bewusstsein weitestgehend erhalten bleiben.

 

Andere Untote

Hier gilt, ebenso wie bei Zombies, dass das Wesen mit oder an dem sexuelle Handlungen vorgenommen werden ein menschliches Bewusstsein besitzen und in der Lage sein muss, seine Zustimmung oder Ablehnung äußern zu können. Ist das nicht der Fall, sind die Beschreibungen sämtlicher sexueller Handlungen nicht gestattet.

 

 

16 Kommentare zu „Regelerläuterung: Zoophilie und Nekrophilie“

  1. Jetzt habe ich eine möglicherweise blöde Frage:

    Wenn ich jetzt einen Krimiroman schreiben würde, in dem mein Ermittlerteam einen Menschen sucht, bzw. angezeigt wird, dass Zeuge A Täter B gesehen hat, wie dieses dies oder das getan hat, oder aber mein Ermittlerteam findet Täter B vor, wie er Dinge mit jetzt Tieren oder Leichen tut, die er wegen der oben genannten Punkte nicht tun darf, zählt das dann schon als Beschreibung einer sexuellen Handlung oder ist hier eine Ausnahmereglung anzuführen?
    Das kommt mir nur gerade in den Sinn, weil, wie oben genannt, bereits zb. das Streicheln eines Tieres einen Täter/einen Betroffenen mit genannter Neigung erregen kann. Trifft dieses Beschreiben einer sexuellen Handlung in diesem Sinne dann nur zu, wenn man aus der Sicht des Betroffenen schreibt (was mehr als merkwürdig wäre) oder auch schon dann, wenn bspw. mein Hauptcharakter den Ausführenden dabei antrift?

    Ich hoffe, ich habe meine Gedanken dazu irgendwie sinnig dargestellt, weil das würde mich dann doch schon interessieren, wie man das dann handhaben muss. Gerade für Krimiautoren ist es immer ein wenig schwer, genau zu wissen, was man hier in der Community jetzt wirklich schreiben darf und was nicht.

    Grüße 🙂

    1. Aus der Sicht des Ermittlers kann man das durchaus benennen, aber eben nicht beschreiben. Da würde dann genügen, wenn zum Beispiel dastünde: „Der Täter verging sich an Tier/Leiche … Der Täter übte sexuelle Handlungen an Tieren/Leichen aus“. Wobei das Thema in Krimis ja eher selten sein dürfte. Wenn ich an Thriller zurückdenke, dann wären das mehr Fälle von Serientätern, die ihre Opfer umbringen, bevor sie sich in an ihnen vergehen. Auch hier kann man das benennen und muss es nicht beschreiben, um den Tatbestand klarzumachen. Der Mord/die Entführung an sich würde ja auch schwerer wiegen und könnte in der Beschreibung betont werden, wenn man dem Autor daran gelegen wäre.
      In dem Punkt erinnere ich mich an den Film „Tune in Tomorrow“ (Keanu Reeves, Peter Falk), in der ein Radiomoderator sich über die Volksgruppe der Albaner lustig macht (er ist selbst einer) und ihnen allen sodomistische Tendenzen unterstellt. Er spricht dann in seiner Sendung gern von „schöne flauschige Hühner“, die ‚benutzt‘ werden, ohne die Tat an sich auszusprechen. Oder er spielt einen Schäferhund, der (lustvoll) winselt, wenn sein Herrchen ihm zu nahekommt. Es ist klar, was er damit ausdrücken möchte, aber beschreibt es mit keinem einzigen Wort.

      1. Genau das war es, worauf ich hinauswollte. Mir würde niemals etwas über die Finger kommen – sagen wir es mal so – das in diese Richtung ginge. Aber wenn eine angeschnittene Erwähnung, wie du sie als Beispiel hattest, ok ist, dann bin ich erleichtert und zufrieden und bedanke mich für diese ausführliche Antwort 🙂

  2. Als ich das Wort „Catgirls“ gelesen habe, musste ich schmunzeln…. 😉 Danke für die explizite Klarstellung! Jetzt bin ich ganz beruhigt! 😀

  3. Was ist denn mit Gestaltwandlern, die in ihrer Tiergestalt, in der sie sich natürlich nicht auf sprachliche Art artikulieren können, Sex haben?

    1. Wenn der Gestaltwandler in seiner Gestalt kein vernunftbegabtes Wesen mehr ist und sich auch nicht artikulieren kann, – also wahrhaft zum Tier wird, – dann ist explizit geschilderter Sex zwischen einem solchen Tier und einem Menschen nicht erlaubt. Der Gestaltwandler muss auch während des Beischlafs in der Lage sein vernunftbegabte Entscheidungen zu treffen und diese menschlich zu äußern.

      1. P.S.: Die Regel greift allerdings nur bei Zoophilie = Sex zwischen Tieren und Menschen.

        Sex zwischen zwei Tieren ist per Definition keine Zoophilie. ^^

  4. Ich denke, wenn diese Gestaltwandler in der Lage sind, sich jederzeit während der Handlung zurück in ihre menschliche Form zu verwandeln und somit ihre Zustimmung bzw Ablehnung kundtun können und/oder im Vorfeld in der menschlichen Gestalt ein Gespräch geführt wurde in dem die Zustimmung gegeben wurde, dass er einer sexuellen Handlung in seiner Tierform zustimmt, dann sollte das denke ich gehen.
    Sollte der Wandler aber in seiner Form gefangen sein und somit keine Möglichkeit haben eine Ablehnung zu artikulieren geht es wohl eher nicht.

    Aber das letzte Wort dazu haben natürlich die Operatoren.

  5. Ich hab jetzt echt erstmal googeln müssen, was genau nochmal „Catgirls“ sind. *lol*

    Ich schreibe ja eigentlich keine Sexszenen, aber war gerade dennoch auch am grübeln, was Gestaltwandler & Co angeht. Telepathie, Gedankensprache (wie bei den Animorphs) u.ä. müßte dann ja auch ok sein, und nicht nur „gesprochene Sprache“? Schließlich kann so jemand ja zustimmen oder ablehnen.

    (Was Tiere angeht: also zumindest Katzen können eigentlich allgemein sehr deutlich zeigen, was sie wollen und was sie nicht wollen. 😛 Is ja schon gut… 😉 )

  6. Fallen Pokémon und Digimon unter Fabelwesen? Theoretisch schon.
    Monster-Mädchen sind dann auch erlaubt und was wäre, wenn sich ein Tier in einen Anthro verwandelt?
    Dann sollte es ja sprechen können und dann ist es wieder erlaubt.

    Wenn wir aber schon einmal dabei sind, was ist denn mit Tiersex untereinander?
    Katze x Hund oder Katze x Katze?

    Paarung unter normalen Tieren. Was wäre damit? Fällt das auch hierrunter?
    Ich schreibe kein WC; aber auch in Natur ist es normal, dass Tiere irgendwann ihren normalen Instinkten folgen.
    Ist das auch eingeschrenkt oder gar verboten?

    Und was wäre, wenn diese Tiere vergewaltigt würden und/oder sprechen könnten.
    Dann könnten sie widersprechen und wie wird das damit gehandhabt.

    Nur so als Frage, falls ich mal soetwas schreiben würde.

    Fabeltiere untereinander fallen da aber raus nicht?

    1. Also zoophil bezeichnet man Menschen, die sich sexuell zu Tieren hingezogen fühlen. Paarungen zwischen Tieren untereinander ist demnach sind keine Zoophilie.

  7. Ehrlich gesagt sollte es so eine Richtung überhaupt nicht geben
    Menschen die darüber schreiben, sollten sich schleunigst Hilfe holen.
    Ebenso wenn man über Kinderpornographie schreibt, geht gar nicht.

    1. Klar, alle, die über sowas schreiben sind automatisch gestört!1!!11!! – oder wie? *augenroll*

      Ich halte nix von Zoophilie und Nekrophilie, auch nicht von Kinderpornographie. Aber dennoch fänd ichs komisch, wenn über sowas nie irgendwo geschrieben würde und Menschen gleich abgestempelt werden, dass sie Hilfe bräuchten.

      Es kommt doch wohl darauf an, wie, in welcher Form man darüber schreibt. Kann doch sein, dass es lediglich sowas ist wie, dass in nem Krimi ein Täter Kinderpornos auf dem PC hat, oder ein Täter sich auch an nem Tier vergangen hat o.ä. Und dann gibts eben auch die bereits erwähnten Mischwesen, wo die Frage nunmal aufkommt, oder Vampire, etc. Oder soll auch niemand mehr über Vampire & Mischwesen schreiben?

      Da find ichs ganz gut, abzuklären, was wie erlaubt ist – das heißt ja noch lange nicht, dass es hier überhaupt Geschichten geben muß, wo tatsächlich Zoophilie und Nekrophilie ausführlich vorkommen. 😉

      1. Genau!
        Es geht gerade nicht in erster Linie darum, ob jetzt wirklich jemand was in dem Bereich schreiben will, sondern darum, eine klare Grenze zu haben, was noch erlaubt ist und was eben nicht.

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